28.08.2025 | Kabinettsbeschluss

Verlängerte Aufbewahrungsfristen für Banken, Versicherungen und Fonds

Am 6. August 2025 hat das Bundeskabinett beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten auf zehn Jahre zu verlängern. Dadurch sollen Fälle groß angelegter Steuerhinterziehung wie bei Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften wirksamer verfolgt werden.

Buchungsbelege seien sehr wichtig, um Sachverhalte in Verfahren rund um Steuerhinterziehung und Bekämpfung von Schwarzarbeit aufzuklären, so das Bundesfinanzministerium. Insbesondere die bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten geführten Belege könnten als Kontrollmaterial zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung verwendet werden. Da diese Buchungsbelege sehr häufig in digitaler Form aufbewahrt würden, sei von einem geringen Erfüllungsaufwand auszugehen. Für die sonstigen Steuerpflichtigen gilt für Buchungsbelege weiter die achtjährige Aufbewahrungsfrist.

Maßnahme gegen Steuerhinterziehung

"Wir wollen länger prüfen können, ob jemand das Steuersystem ausnutzt", sagte Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil. "Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass wir hart gegen diejenigen vorgehen, die sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern." Die jetzt beschlossene Maßnahme sei ein erster Schritt.

Verein Finanzwende: Unentdeckte CumCum-Fälle aufgreifen 

Zuspruch erhielt Klingbeil von der überparteilichen Bürgerbewegung Finanzwende. "Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus wurde tatsächlich Rechtsstaatsabbau betrieben. Dass die verkürzten Fristen nun für typische CumCum-Akteure wieder auf ihre ursprüngliche Länge angehoben werden, zeigt, dass die anhaltende öffentliche Kritik Wirkung gezeigt hat", kommentierte Finanzwende-Vorstand Anne Brorhilker die geplante Gesetzesänderung. 

Es sei auch richtig, dass Klingbeil nur von einem ersten Schritt spreche. "Denn mehr Zeit allein genügt nicht. Die zusätzliche Zeit muss auch tatsächlich genutzt werden, alle bisher noch unentdeckten CumCum-Fälle aufzugreifen und die noch fehlenden Steuermilliarden zurückzufordern" so Brorhilker. Die Juristin war zuvor Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Köln und erlangte durch ihre Ermittlungen zum Cum-Ex-Steuerbetrug Bekanntheit.

(STB Web)