11.07.2025 | Gesetzgebung

Bundesrat gibt grünes Licht für "Investitionsbooster"

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Der Bundesrat in seiner Sitzung am 11. Juli 2025 hat wie erwartet dem vom Bundestag beschlossenen Investitionssofortprogramm für Wirtschaftswachstum einstimmig zugestimmt.

Um Investitionen zu fördern, sieht das Gesetz vor, dass Unternehmen ihre Ausgaben für Maschinen und Geräte in diesem und in den nächsten beiden Jahren degressiv mit bis zu 30 Prozent abschreiben können. Durch die geringere steuerliche Belastung hätten die Unternehmen nach der Anschaffung schneller wieder Geld für weitere Investitionen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Nach dem Auslaufen des sogenannten "Investitionsboosters" wird ab dem Jahr 2028 schrittweise die Körperschaftsteuer gesenkt - von derzeit 15 Prozent auf zehn Prozent im Jahr 2032.

Elektrische Dienstwagen fördern

Das Sofortprogramm setzt auch Kaufanreize für Elektroautos als Dienstwagen und macht den Erwerb eines reinen Elektroautos für Unternehmen steuerlich attraktiver. Hierzu sieht es eine 75-prozentige Abschreibungsmöglichkeit im Jahr des Autokaufs vor, wobei sich die Preisobergrenze von 75.000 auf 100.000 Euro pro Wagen erhöht.

Forschungszulage anheben

Zudem weitet das Gesetz die Forschungszulage aus, um Investitionen in Forschung und Entwicklung anzukurbeln. Für den Zeitraum von 2026 bis 2030 wird die Obergrenze zur Bemessung der Zulage von derzeit zehn auf zwölf Millionen Euro angehoben.

Länder forderten Ausgleich für Steuerausfälle

Der Gesetzentwurf wurde am 26.6.2025 vom Bundestag beschlossen. Vor den Beratungen im Bundestag hatten die Länder am 13. Juni 2025 im Bundesrat auf die erheblichen Steuerausfälle durch die geplanten Maßnahmen verwiesen. Sie forderten die Bundesregierung daher auf, für einen Ausgleich der kommunalen Haushalte zu sorgen. Man habe "intensive, auch durchaus kritische, aber vor allem am Ende erfolgreiche Gespräche mit den Bundesländern" geführt, sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil im Bundestag.

Inkrafttreten

Da der Bundesrat dem Gesetz nunmehr zugestimmt hat, kann es nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft; die Änderung des Forschungszulagengesetzes tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

(Bundesrat / STB Web)