25.04.2025 | Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen will ab Mai 2025 in vier Pilotfinanzämtern erstmals ein KI-Modul zur Unterstützung der Steuerveranlagung einsetzen. Steuererklärungen sollen damit effizienter, schneller und treffsicherer bearbeitet werden.
Das neue KI-Modul erkennt Muster in den Steuerdaten und kann gut nachvollziehbare Fälle mit geringem Prüfbedarf gezielt identifizieren. Diese könnten entsprechend automatisiert verarbeitet und schneller abgeschlossen werden.
Gestartet wird mit klassischen Arbeitnehmerfällen – also Steuererklärungen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalerträgen, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, haushaltsnahen Dienstleistungen und ähnlichen Bereichen. Eine Ausweitung auf weitere Fallkonstellationen ist bereits in Planung.
Mehr Zeit für komplexe Fälle
"Künstliche Intelligenz hilft uns, die Steuerverwaltung bürgerfreundlicher zu gestalten", sagt der nordrhein-westfälische Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk. Wenn klar nachvollziehbare und unproblematische Steuererklärungen automatisch bearbeitet würden, könnten die Menschen ihren Bescheid schneller erhalten. Gleichzeitig hätten die Steuerbeamten mehr Zeit für die komplexeren Fälle.
Die Beschäftigten in den Veranlagungsstellen müssten sich künftig seltener mit einfachen Fällen befassen und würden weniger automatische Hinweise erhalten, die sie manuell prüfen müssen. Die gewohnten Arbeitsabläufe sollen aber erhalten bleiben.
Entwicklung im eigenen Rechenzentrum
Entwickelt wurde das KI-Modul vom Rechenzentrum der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen im Rahmen des bundesweiten KONSENS-Verbundes. Nach erfolgreichem Testlauf ist die landesweite Einführung geplant.
Bereits jetzt hat das Ministerium der Finanzen außerdem generative KI-Chatbots wie ChatGPT und Google Gemini offiziell für den dienstlichen Gebrauch freigegeben. Eingesetzt werden die Tools etwa zur Texterstellung, Recherche oder Bildgenerierung. Für die Nutzung gelten klare Rahmenbedingungen zur Wahrung des Steuergeheimnisses, die in einem entsprechenden Erlass definiert seien.
(Finanzverwaltung NRW / STB Web)