28.08.2024 | BMF
Das Bundesministerium der Finanzen hat die Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2023 zusammengestellt. Anlässlich der Grundsteuerreform hat sich das Volumen erheblich gesteigert.
Gegenüber den Vorjahren haben sich die Anzahl der eingegangenen Einsprüche und auch der Stand der zum 31. Dezember 2023 unerledigten Einsprüche erheblich gesteigert, was im Wesentlichen auf die eingehenden Einsprüche betreffend die Grundsteuerreform zurückzuführen ist. Insgesamt gingen 9.932.766 Einsprüche ein, das ist gegenüber dem Vorjahr ein Plus von 233,5 Prozent. Bis zum 31.12.2022 unerledigt blieben zudem 2.301.492 Einsprüche.
Erledigt wurde im Jahr 2023 3.675.126 Einsprüche, davon 68,8 Prozent durch Abhilfe und 18,5 Prozent durch Rücknahme des Einspruchs, der Rest durch (Teil-) Einspruchsentscheidungen oder auf andere Weise.
Nach Saldierung und sonstigen Bestandskorrekturen verblieben am 31.12.2023 insgesamt 8.668.633 unerledigte Einsprüche. Das sind plus 276,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Im Jahr 2023 wurden gegen die Finanzämter 47.309 Klagen erhoben (nach der Zählweise der Finanzverwaltung); dies entspricht einem Prozentsatz von 1,3 Prozent der insgesamt erledigten Einsprüche.
Download:
Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2023 (PDF)
(BMF / STB Web)