07.08.2024 | Verordnungsentwurf

Meldepflichtige Sachverhalte im Immobilienbereich

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Entwurf von Regelungen zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien) veröffentlicht.

Kernanliegen sind Regelungen zum Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien. Hierfür sollen zwei neue Meldetatbestände geschaffen werden. Sie sollen sicherstellen, dass nicht nur bei einem Verstoß gegen das Barzahlungsverbot, sondern auch bei Verletzung oder missbräuchlicher Umgehung der Nachweispflichten Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vorgenommen werden.

Darüber hinaus sollen die Ergebnisse der Evaluierung der bisherigen Meldetatbestände aufgegriffen werden. Solche Meldungen, die im Hinblick auf die Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht werthaltig sind, sollen künftig ausgeschlossen werden.

Die Evaluierung habe allerdings ergeben, dass sich die Regelungen in der Anwendung insgesamt bewährt hätten, so das BMF.

Download:

Verordnungsentwurf zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (PDF)

(BMF / STB Web)