29.07.2024 | Bundesregierung

Mehr Geld für berufliche Fortbildungen

Das Kabinett hat eine Reform des Aufstiegs-BAföG beschlossen. Wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden will, wird ab Januar 2025 besser unterstützt.

Anspruchsberechtigt sind alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten – unabhängig vom Alter. 

Die wichtigsten geplanten Verbesserungen:

  • Der maximale Gesamtbetrag der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von bisher 15.000 Euro auf 18.000 Euro angehoben.
  • Auch der maximale Gesamtbetrag der Förderung für die Erstellung des handwerklichen Meisterstücks oder vergleichbarer Arbeiten wird angehoben: von bisher 2.000 Euro auf 4.000 Euro.
  • Bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung werden statt bisher 50 Prozent künftig 60 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
  • Wenn Arbeitgeber Zuschüsse zu den Kosten der Fortbildungsmaßnahme ihrer Mitarbeitenden leisten, werden diese bei der Förderung nicht mehr angerechnet und kommen so den Teilnehmenden zugute.
  • Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen wird von 150 Euro auf 160 Euro pro Monat je Kind erhöht.

Mit der Reform will die Bundesregierung die höher qualifizierende Berufsbildung und damit die Fachkräftegewinnung stärken. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

(Bundesregierung / STB Web)