03.07.2024 | Gesetzentwurf
Wohnungseigentümerversammlungen sollen künftig auch virtuell abgehalten werden können. Außerdem soll die Nutzung von Steckersolaranlagen, sogenannten Balkonkraftwerken, für Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften erleichtert und einheitlich geregelt werden.
Dies sieht ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf vor, den der Rechtsausschuss am 3.7.2024 angenommen hat. Gegenüber dem Regierungsentwurf nahm der Ausschuss auf Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eine zeitlich befristete Einschränkung der Regelung zur virtuellen Wohnungseigentümerversammlung vor.
Auch wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft mit Dreiviertelmehrheit virtuelle Versammlungen beschließt, ist danach bis einschließlich 2028 mindestens einmal jährlich eine Präsenzversammlung abzuhalten, es sei denn, die Wohnungseigentümerversammlung beschließt einstimmig, darauf zu verzichten. Der Änderungsantrag ergänzt mit Klarstellungen zudem die Begründung zum Einsatz von Steckersolargeräten.
Dies teilte der Pressedienst des Deutschen Bundestags (hib) mit.
(hib / STB Web)