28.04.2023 | FG Rheinland-Pfalz

Klagen zum neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht eingegangen

Beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz sind aktuell mehrere Klagen zum neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht eingegangen. Mit Rücksicht auf ihre Breitenwirkung will das Gericht die Verfahren vorrangig bearbeiten, so die Pressesprecherin des Gerichts.

Im März 2023 sind insgesamt vier Klagen zum neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz eingegangen. Gerügt wird unter anderem die Verfassungswidrigkeit der neuen Regelungen. Die Klagen haben die Aktenzeichen 4 K 1189/23, 4 K 1190/23, 4 K 1217/23 und 4 K 1205/23.

Bei der zuletzt genannten Klage (4 K 1205/23) handelt es sich um eine sogenannte "Sprungklage", also eine Klage, die ohne das erforderliche Vorverfahren beim Finanzamt erhoben wurde und die daher nur mit Zustimmung des Finanzamtes zulässig ist. Ob diese Zustimmung erteilt wird, ist aktuell noch offen.

Das Gericht beabsichtigt, die Verfahren mit Rücksicht auf ihre Breitenwirkung vorrangig zu bearbeiten.

(FG Rheinl.-Pfalz / STB Web)

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