21.04.2023 | EU-Parlament

Neue EU-Regeln zu Kryptowerten

Das EU-Parlament hat am 20. April 2023 die ersten EU-Vorschriften zur Rückverfolgung von Kryptowertetransfers, zur Verhinderung von Geldwäsche sowie gemeinsame Regeln für Aufsicht und Kundenschutz gebilligt.

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(Foto: © iStock.com/Marc Bruxelle)

Die neuen Regelungen sollen sicherstellen, dass Transfers von Kryptowerten, wie jede andere Finanztransaktion auch, stets zurückverfolgt und verdächtige Transaktionen blockiert werden können. Die sogenannte "Travel Rule", die es im traditionellen Finanzwesen bereits gibt, wird in Zukunft auch für Überweisungen von Kryptowerten gelten. Diese Regel verlangt von Zahlungsdienstleistern, die Übermittlung von Angaben zum Zahler und zum Zahlungsempfänger während der gesamten Zahlungskette zu gewährleisten.

Rückverfolgung von Kryptowertetransfers

Die Vorschriften würden auch Transaktionen über 1.000 Euro von sogenannten nicht betreuten Geldbörsen ("unhosted wallets") abdecken, wenn diese mit betreuten Geldbörsen ("hosted wallets") interagieren, die von Anbietern von Krypto-Dienstleistungen verwaltet werden. Die Regeln gelten nicht für Kryptowertetransfers von Person zu Person, die ohne einen Anbieter erfolgen, oder zwischen Anbietern, die im eigenen Namen handeln. "Unhosted Wallet" ist eine Software oder Hardware, die das Halten, Speichern und Übertragen von Kryptowerten ermöglicht und nicht von einer dritten Partei, wie einem Finanzinstitut oder einem Kreditdienstleister, gehostet wird.

Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA)

Das Plenum gab außerdem endgültig grünes Licht für neue gemeinsame Regeln für die Aufsicht, den Verbraucherschutz und den Umweltschutz für Kryptowerte, einschließlich Kryptowährungen. Die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, kurz: MiCA).

MiCA wird Kryptowerte abdecken, die nicht unter die bestehenden Rechtsvorschriften im Finanzdienstleistungsbereich fallen. Die wichtigsten Bestimmungen für Emittenten und Händler von Kryptowerten betreffen Transparenz, Aufdeckung, Genehmigung und Überwachung von Transaktionen.

Bitkom: "Meilenstein für die Blockchain- und Krypto-Branche"

Der Digitalverband Bitkom sieht in der aktuellen Verabschiedung der MiCA-Verordnung durch das EU-Parlament einen Meilenstein für die Blockchain- und Krypto-Branche. „Als erster umfassender Rechtsrahmen für Kryptowerte, Emittenten von Kryptowerten und Krypto-Dienstleister bietet die MiCA einer innovativen und jungen Branche Rechtssicherheit“, sagt Benedikt Faupel, Bereichsleiter Blockchain beim Bitkom.

Verhinderung von Geldwäsche

Schließlich enthält der vereinbarte Text Maßnahmen gegen Marktmanipulation und zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen kriminellen Aktivitäten. Um Geldwäscherisiken entgegenzuwirken, sollte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ein öffentliches Register für nicht konforme Anbieter von Krypto-Dienstleistungen einrichten, die ohne Genehmigung in der Europäischen Union tätig sind.

CO2-Fußabdruck

Um den hohen CO2-Fußabdruck von Kryptowährungen zu verringern, werden wichtige Dienstleister ihren Energieverbrauch offenlegen müssen.

(EU-Parlament / Bitkom / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 21.04.2023, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.