16.02.2023 | Gesetzentwurf

Neue Klagemöglichkeiten für Verbraucherverbände

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie veröffentlicht. Die neue Klageform steht auch kleinen Unternehmen offen.

Otto-Schmidt-Verlag

Das Kernstück des Gesetzentwurfs ist das neue Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG). Es bündelt die bisher in der Zivilprozessordnung enthaltenen Regelungen über die Musterfeststellungsklage mit den Regelungen zur Einführung einer neuartigen Klageform - der sogenannten Abhilfeklage. Dadurch können Verbraucherinnen und Verbraucher, wie bereits bei der Musterfeststellungsklage, mithilfe bestimmter qualifizierter Verbraucherverbände ihre Ansprüche einklagen.

Auch für kleine Unternehmen

Dabei müssen die Verbände Ansprüche von mindestens 50 Betroffenen vertreten, die sich zuvor in einem Verbandsklageregister angemeldet haben. Durch diese Regelung müssen die Verbraucher nicht selbst klagen und profitieren unmittelbar vom Verfahren: Etwaige ihnen zustehende Beträge werden im Erfolgsfall von einem Sachwalter direkt an sie ausgezahlt. Kleine Unternehmen werden im Gesetzentwurf Verbraucherinnen und Verbrauchern gleichgestellt, d. h. auch sie profitieren von der Abhilfeklage, wenn auch sie sich rechtzeitig zur Eintragung in das Verbandsklageregister angemeldet haben.

Umsetzung bis 25.6.2023

Die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie müssen am 25.6.2023 in Kraft treten. Der Entwurf wurde am 16.2.2023 an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 3.3.2023 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht.

(BMJ / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 16.02.2023, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.