05.02.2023 | Verwaltungsgericht Koblenz

Beamtin muss zu viel gezahlte Dienstbezüge zurückzahlen

Wenn Beamte den vorläufigen Charakter einer Stufenfestsetzung kannten, müssen sie überzahlte Dienstbezüge zurückzuzahlen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies die Klage einer Studiendirektorin ab.

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Da ein Stufenfestsetzungsbescheid noch ausstand, wurde dem Grundgehalt der Klägerin 2018 zunächst eine vorläufige Erfahrungsstufe zugrunde gelegt. Die 2021 endgültig erfolgte Stufenfestsetzung hatte für die Vergangenheit eine Überzahlung der Dienstbezüge in Höhe von rund 4.370 Euro zur Folge. Dieser Betrag wurde zurückgefordert.

Die Klägerin machte geltend, dass es zwar tatsächlich zu einer Überzahlung gekommen sei, dies für sie jedoch nicht offensichtlich gewesen sei und deshalb die überzahlten Bezüge nicht von ihr zurückgefordert werden dürften.

Die Klage hatte keinen Erfolg. Die Rückforderung sei rechtmäßig, so das Urteil vom 24. Januar 2023 (Az. 5 K 924/22.KO). Die Bezüge waren unter Vorbehalt gewährt worden, worauf die Klägerin auch wiederholt hingewiesen worden sei. Die Klägerin habe sich insofern von vornherein nicht darauf verlassen dürfen, diese seien ihr endgültig ausgezahlt.

(VG Koblenz / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 05.02.2023, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.