04.11.2022 | Unternehmenshilfen

Bundesrat fordert mehr Unterstützung für kleine Betriebe

DKB

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, die Unternehmenshilfen zur Bewältigung gestiegener Energiepreiskosten auszuweiten - und dabei insbesondere kleine und mittlere Betriebe wie zum Beispiel Bäckereien einzubeziehen.

Am 28. Oktober 2022 fasste die Länderkammer eine entsprechende Entschließung, die sich an die Bundesregierung richtet. Darin weist der Bundesrat auf einige besonders wichtige Punkte bei der Überarbeitung der laufenden bzw. angekündigten Unterstützungsprogramme hin. Erforderlich sei insbesondere, den Kreis der antragberechtigten Unternehmen im sogenannten Energiekostendämpfungsprogramm deutlich auszuweiten.

Weniger Hürden für KMU

Aktuelle Beschränkungen auf Unternehmen, die unter die Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen fallen, sollten aufgehoben, formale Hürden in den Anträgen für kleine und mittlere Unternehmen verringert, die Antragsfrist verlängert werden, fordert der Bundesrat.

Handwerk, Handel und Dienstleistung einbeziehen

Die Bundesregierung müsse den Rahmen der EU-Beihilfen voll ausschöpfen. Profitieren sollten künftig zum Beispiel produzierende Betriebe aus dem Backhandwerk, die bislang keine Wirtschaftshilfen nach dem Energiekostendämpfungsprogramm erhalten haben, aber auch Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich, dem Einzelhandel oder dem Gesundheitssektor.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit dem Appell des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

(Bundesrat / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 04.11.2022, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.