16.09.2022 | Gesetze und Verordnungen
Mit der Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung werden bis zum 31. Dezember 2022 die Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld erneut verlängert.
Damit wird den Betrieben ermöglicht, unter erleichterten Bedingungen kurzfristig in Kurzarbeit gehen zu können. Die Entwicklung des Infektionsgeschehens im kommenden Herbst und Winter sei ebenso unsicher wie die weiteren wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Den Betrieben werde so über den 30. September 2022 hinaus Planungssicherheit gegeben.
Die Verordnung regelt im Einzelnen:
Weitere Informationen:
Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung
(BMAS / STB Web)
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 16.09.2022, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.