29.10.2021 | AOK-Bundesverband

Arzneimittel-Markt: Preisregulierung durch Interimspreis gefordert

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Der Arzneimittelumsatz der gesetzlichen Krankenkassen hat einen neuen Höchststand erreicht: Im Jahr 2020 ist er gegenüber dem Vorjahr um 4,9 Prozent auf 49,2 Milliarden Euro gestiegen. Grund ist offenbar die Hochpreisigkeit bei neuen Arzneimitteln.

Gegenüber 2011 hat sich der Durchschnittspreis einer Arzneimittelpackung für eine neue Markteinführung auf das 57-Fache erhöht: In 2011 lag der durchschnittliche Packungspreis für ein Arzneimittel, das in den vorangegangenen 36 Monaten auf den Markt gekommen ist, bei 902 Euro. Im August 2021 wurde hier schon ein Preis von 51.189 Euro notiert. "Generell werden 'Hochpreiser' nicht nur häufiger von den Herstellern auf den Markt gebracht, sondern nehmen auch immer größere Umsatzanteile ein", so Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), anlässlich der Publikation des neuen Arzneimittel-Kompass 2021.

Immer größere Umsatzanteile mit "Hochpreisern"

Während 2011 noch rund 17 Prozent des Gesamtumsatzes auf Arzneimittel mit Preisen von 1.000 Euro oder mehr entfielen, waren es in 2020 bereits 43 Prozent des Umsatzes. Diese Arzneimittel mit einem Preis von 1.000 Euro und mehr würden aber nur einen Verordnungsanteil von 1,1 Prozent aller 684 Millionen Verordnungen des Jahres 2020 erreichen.

AOK fordert Interimspreis in Kombination mit Erstattungsbetrag

Angesichts dieser Entwicklung sieht der AOK-Bundesverband dringenden Handlungsbedarf für die Politik. Eine Möglichkeit sei die Einführung eines Interimspreises in Kombination mit einem rückwirkenden Erstattungsbetrag, den die AOK seit Langem fordere. Dieser Übergangspreis könne zum Marktzugang eines neuen Arzneimittels für eine gewisse Zeit festgelegt werden und so lange gelten, bis er durch den ausgehandelten Erstattungsbetrag rückwirkend ersetzt wird.

(AOK-BV / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 29.10.2021, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.