15.09.2021 | Bundesgerichtshof

Vertragsgenerator ist zulässig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein juristischer Fachverlag einen digitalen Rechtsdokumentengenerator betreiben darf, mit dem anhand eines Frage-Antwort-Systems und einer Sammlung abgespeicherter Textbausteine Vertragsdokumente erzeugt werden.

DKB

Die Rechtsanwaltskammer hatte sich gegen das Angebot eines juristischen Fachverlags gewandt, der online einen digitalen Generator zur Erstellung von Verträgen und anderen Rechtsdokumenten bereitstellt. Dazu werden verschiedene Fragen, überwiegend im Multiple-Choice-Verfahren, gestellt. Anhand der Antworten werden mithilfe einer Software aus einer Sammlung von Textbausteinen Vertragsklauseln generiert, die zu einem Vertragsentwurf zusammengestellt werden.

Die Kammer sieht darin eine wettbewerbswidrige Rechtsdienstleistung – der BGH nicht: Die Erstellung eines Vertragsentwurfs mithilfe des digitalen Rechtsdokumentengenerators sei keine unerlaubte Rechtsdienstleistung, so das Urteil vom 9.9.21 (Az. I ZR 113/20). Die individuellen Verhältnisse der Nutzer*innen des Generators fänden – ähnlich wie bei einem Formularhandbuch – bei der Erstellung des Vertragsdokuments keine Berücksichtigung. Sie erwarteten daher auch keine rechtliche Prüfung des konkreten Falls.

(BGH / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 15.09.2021, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.