24.08.2021 | OLG Frankfurt am Main

Durchführung einer Corona-Impfung bei Uneinigkeit der Eltern

DKB

Bei Uneinigkeit der Eltern über die Durchführung einer Corona-Schutzimpfung des fast 16-jährigen impfbereiten Kindes wird die Entscheidungsbefugnis auf den der Empfehlung der STIKO vertrauenden Elternteil übertragen, so ein aktueller Gerichtsbeschluss.

Auch bei vorhandener Einwilligungsfähigkeit in eine Corona-Schutzimpfung bei einem fast 16-jährigen Kind bedarf es eines Co-Konsenses mit den sorgeberechtigten Eltern. Können diese sich in dieser Frage nicht einigen, ist die Entscheidung über die Durchführung der Corona-Impfung bei einer vorhandenen Empfehlung der Impfung durch die STIKO und bei einem die Impfung befürwortenden Kindeswillen auf denjenigen Elternteil zu übertragen, der die Impfung befürwortet.

Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden und die Beschwerde einer Mutter zurückgewiesen (Beschluss vom 17.8.2021, Az. 6 UF 120/21).

(OLG Ffm. / STB Web)

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