23.07.2021 | FG Münster

Kein ermäßigter Steuersatz für Online-Klavierkurse

Otto-Schmidt-Verlag

Online-Klavierkurse unterliegen dem Regelsteuersatz. Dies geht aus einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts Münster hervor.

Der Kläger bietet Video-Klavierkurse zum Teil mit eigenen Kompositionen auf seiner Homepage an, mit denen seine Kunden das freie Klavierspiel erlernen und erweitern können. Darüber hinaus veranstaltet er Webinare für eine größere Teilnehmerzahl und Online-Tastentrainings in Form von Einzelunterricht.

Die Umsätze aus diesen Tätigkeiten unterwarf das Finanzamt dem Regelsteuersatz von 19 Prozent. Hiergegen wandte sich der Kläger mit seiner Klage und machte die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes geltend. Er verkaufe keine Massenware, sondern erbringe Online-Konzerte, da Hauptbestandteil seiner Videos die Wiedergabe von Eigenkompositionen sei. Zudem räume der Kläger seinen Kunden urheberrechtliche Nutzungsrechte an den Kompositionen ein.

Unterrichtender Charakter im Vordergrund

Das FG Münster sah dies anders und hat es bei der Besteuerung der Umsätze nach dem Regelsteuersatz belassen (Urteil vom 17.6.2021, Az. 5 K 3185/19 U). Der Kläger habe keine Darbietungen erbracht, die umsatzsteuerrechtlich mit Theatervorführungen und Konzerten vergleichbar seien. Die Online-Kurse und Tastentrainings enthielten zwar darbietende Elemente wie Vorspiele selbst komponierter Stücke. Allerdings stehe nicht die Unterhaltung eines Publikums, sondern der unterrichtende Charakter im Vordergrund. Den Kunden des Klägers gehe es weniger um kulturellen Konsum, sondern um ihren eigenen Unterrichtserfolg.

Keine Aufteilung des Gesamtpakets

Auch die Einräumung der urheberrechtlichen Nutzungs- bzw. Verwertungsrechte sei nicht Hauptbestandteil seiner Leistungen. Zwar habe der Kläger den Kunden nach seinen AGB auch Rechte übertragen, die unter das Urheberrechtsgesetz fallen. Der Schwerpunkt der als einheitlich zu beurteilenden Leistungen liege jedoch in der Gewährung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Produkte zum Erlernen oder Verbessern des Klavierspiels. Eine Aufteilung dieses Gesamtpakets in verschiedene Elemente sei wirklichkeitsfremd.

(FG Münster / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 23.07.2021, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.