21.06.2021 | BMF-Schreiben

Aktualisierte Pauschbeträge für Sachentnahmen

Im Nachgang zur verlängerten Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie bis zum 31.12.2022 hat das BMF die neuen Pauschbeträge für Sachentnahmen veröffentlicht.

Teletax

Durch das Corona-Steuerhilfegesetz wurde eine Regelung eingeführt, nach der für die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Juli 2021 erbrachten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken der ermäßigte Steuersatz der Umsatzsteuer anzuwenden ist.

Diese Regelung wurde durch das dritte Corona-Steuerhilfegesetz über den 30. Juni 2021 hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Das Bundesfinanzministerium hat nun die für das Jahr 2021 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben bekannt gegeben.

Das BMF-Schreiben findet sich hier zum Download.

(BMF / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 21.06.2021, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.