03.05.2021 | VG Berlin

Vorerst keine Corona-Impfungen durch Privatpraxen

Ein Berliner Arzt ist mit seinem gerichtlichen Anliegen gescheitert, vom Land Berlin Impfstoff zur Impfung seiner Privatpatienten gegen COVID-19 zu erhalten.

DKB

Ein Arzt wollte per Eilantrag erreichen, seine Privat-Patienten ebenso wie Kassenärzte gegen COVID-19 impfen zu dürfen. Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht Berlin mit Beschluss vom 27.4.21 (Az. VG 14 L 190/21) ab. Der Mediziner habe keine schweren und unzumutbaren Nachteile dargelegt, die dadurch entstünden, dass ihm derzeit noch kein Impfstoff zur Verfügung gestellt werde.

Wie der Arzt ausgeführt habe, gehe es ihm nicht darum, materielle Vorteile durch die Zulassung für die Schutzimpfung zu erreichen, sondern er wolle lediglich seinen Patientinnen und Patienten nach individueller Beratung und Einschätzung den bestmöglichen Schutz vor einer Coronainfektion verschaffen.

Diese Nachteile beträfen aber nicht seinen Rechtskreis, sondern allenfalls denjenigen seiner Patientinnen und Patienten. Diese könnten sich entweder in einer kassenärztlichen Arztpraxis impfen lassen oder aber auf die Impfangebote der staatlicherseits eingerichteten Impfzentren zurückgreifen.

(VG Berlin / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 03.05.2021, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.