15.03.2021 | Bundestag

Zum Haftungsprivileg im Ehrenamt

Otto-Schmidt-Verlag

Im Bundestag liegt ein Antrag vor, mit dem das Haftungsprivileg im Ehrenamt angepasst werden soll. 

Konkret soll nach diesem Antrag (19/27187) der FDP-Fraktion der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegte steuerfreie Ehrenamtspauschalbetrag von 720 Euro auf 840 Euro abgeändert werden. Hintergrund ist dem Antrag zufolge die am 1. Januar 2021 durch das Jahressteuergesetz 2020 in Kraft getretene neue, erhöhte Ehrenamtspauschale.

Nun sei es für ehrenamtlich tätige Personen möglich, eine Aufwandsentschädigung von nunmehr 840 Euro im Jahr steuerfrei zu erhalten. Damit entstehe im fahrlässig verschuldeten Schadensfall des Vereins- oder Organmitglieds während seiner ehrenamtlichen Tätigkeit eine Rechtsunsicherheit, da das BGB nach wie vor von maximal 720 Euro als Bedingung für eine Haftungsprivilegierung gegenüber dem Verein ausgehe.

Hierzu soll die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorlegen, in dem der in den §§ 31a Abs. 1 Satz 1, 31b Abs. 1 Satz 1 BGB festgelegte Betrag von 720 Euro auf 840 Euro abgeändert wird.

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 15.03.2021, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.