03.03.2021 | Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Fachkräfteeinwanderungsgesetz: 30.000 Visa für Fachkräfte und Azubis

DKB

Am 1. März 2021 jährt sich das Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zum ersten Mal. Eine erste Bilanz der Bundesministerien fällt positiv aus.

Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilte, haben die deutschen Auslandsvertretungen im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 trotz der Pandemie fast 30.000 Visa an qualifizierte Fachkräfte und Auszubildende aus Drittstaaten erteilt.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz war Teil des Gesetzespakets zur Migration, das im Juni 2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Im Mittelpunkt stehen Fachkräfte mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Neu ermöglicht wurden die Einreise zur Ausbildungsplatzsuche und zur Arbeitsplatzsuche für diese Fachkräfte.

Grundlegend für den Zugang zum Arbeitsmarkt sind nach wie vor die Prüfung der Gleichwertigkeit der Qualifikation und die Prüfung der Arbeitsbedingungen. IT-Fachkräfte können bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung allerdings auch ohne formalen Abschluss einreisen. Niedrigqualifizierte bleiben grundsätzlich von den neuen Einwanderungsbestimmungen ausgeschlossen.

Auf dem Dachportal der Bundesregierung für die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland stehen unter www.make-it-in-germany.com/de/ umfassende Informationen für Unternehmen und ausländische Fachkräfte bereit.

(BMAS / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 03.03.2021, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.