14.01.2021 | FG Düsseldorf

Steuerberatungs-GmbH & Co. KG erzielt gewerbliche Einkünfte

Eine Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG wollte ihre Einkünfte als solche aus freiberuflicher Tätigkeit eingeordnet sehen - vergebens.

DKB

Vor dem FG Düsseldorf klagte eine Steuerberatungsgesellschaft, an der ein Kommanditist (Steuerberater A) und zwei Komplementäre (Steuerberater B und eine Steuerberatungsgesellschaft mbH) beteiligt waren. Geschäftsführer waren die beiden Komplementäre. Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, die nicht am Gewinn und Verlust der Klägerin beteiligt war, war der Steuerberater B.

Das beklagte Finanzamt qualifizierte die Einkünfte der Gesellschaft als solche aus Gewerbebetrieb - ebenso wie die Richter am FG Düsseldorf mit Urteil vom 26.11.2020 (Az. 9 K 2236/18 F). Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass nicht alle Gesellschafter freiberufliche Einkünfte erzielt hätten. Die Einkünfte der Steuerberatungsgesellschaft mbH seien kraft Gesetzes gewerbliche Einkünfte.

Aufgrund ihrer Haftung als Komplementärin und ihrer Geschäftsführungsbefugnis sei die GmbH eine Mitunternehmerin der klagenden Kommanditgesellschaft. Diese mitunternehmerische Beteiligung der Steuerberatungsgesellschaft mbH sei so zu behandeln wie die Beteiligung eines Berufsfremden. Der Umstand, dass der einzige Gesellschafter der GmbH Steuerberater sei, ändere daran nichts.

Revision wurde bereits eingelegt.

(FG Düsseldorf / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 14.01.2021, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.