13.01.2021 | OLG Koblenz

Hinterbliebenengeld: 10.000 Euro als "Richtschnur"

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Das Landgericht sowie darauf das Oberlandesgericht in Koblenz hatten sich mit der Berechnung und angemessenen Höhe von Hinterbliebenengeld auseinanderzusetzen.

Das sogenannte Hinterbliebenengeld ist eine Entschädigung für die Trauer und das seelische Leid, die durch den Verlust eines besonders nahestehenden Menschen ausgelöst werden. Für die Höhe ist weder eine feste Ober- noch eine feste Untergrenze vorgegeben. Eine Orientierungshilfe bietet jedoch die im Gesetzgebungsverfahren vorgenommene Kostenschätzung, bei der ein durchschnittlicher Entschädigungsbetrag von 10.000 Euro zugrunde gelegt wurde.

Hinterbliebenengeld versus Schmerzensgeld

Ausgehend hiervon wird die konkrete Höhe des Hinterbliebenengeldes im Einzelfall nach denselben Grundsätzen bestimmt, die bei der Bemessung eines Schmerzensgeldes, das wegen des Todes eines nahen Angehörigen zu zahlen ist, gelten. Es ist aber zu berücksichtigen, dass das Hinterbliebenengeld gegenüber einem Anspruch auf Schmerzensgeld nachrangig ist und die Fälle abdeckt, in denen die Trauer und das seelische Leid bei dem Hinterbliebenen nicht zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung – wie sie Voraussetzung für die Geltendmachung eines Schmerzensgeldes ist – geführt haben. Das Hinterbliebenengeld wird daher im Regelfall nicht die Höhe eines Schmerzensgeldes erreichen. Das hat das OLG Koblenz in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss entschieden (Beschluss vom 31.8.2020, Az. 12 U 870/20).

Im konkreten Fall hat der Kläger wegen des Unfalltodes seines Sohnes den Unfallgegner sowie den Halter und die Haftpflichtversicherung des unfallbeteiligten Fahrzeugs auf Zahlung von Hinterbliebenengeld in Anspruch genommen, wobei er ein hälftiges Mitverschulden seines Sohnes am Zustandekommen des Unfalls eingeräumt hat. Die Haftpflichtversicherung zahlte unter Berücksichtigung einer Mitverschuldensquote von 50 Prozent ein Hinterbliebenengeld in Höhe von 3.750 Euro. Der Kläger hat die Auffassung vertreten, das Hinterbliebenengeld sei höher anzusetzen und die Zahlung von weiteren 8.750 Euro geltend gemacht.

Durchschnittliche Entschädigung in Höhe von 10.000 Euro

Das Landgericht sah einen Zahlungsanspruch von lediglich weiteren 750 Euro, mithin ein Hinterbliebenengeld in Höhe von insgesamt 4.500 Euro (50 Prozent von 9.000 Euro), begründet. Hierbei orientierte es sich daran, dass der Gesetzgeber in seiner Kostenschätzung von einer durchschnittlichen Entschädigung in Höhe von 10.000 Euro ausgegangen sei und bemaß den konkreten Betrag ähnlich einem Schmerzensgeld.

Der Senat hat diesen Berechnungsansatz mit der eingangs dargestellten Begründung bestätigt und eine Berufung des Klägers daher für nicht erfolgversprechend eingeschätzt.

(OLG Koblenz / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 13.01.2021, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.