26.11.2020 | Corona-Krise

Pandemie: Das bringt der Dezember der Wirtschaft

Teletax

Von Alexandra Buba

Mit den gestrigen Beschlüssen von Bund und Ländern geht ein andauernder Stillstand etlicher Branchen einher. Doch auch diejenigen, die nicht von Schließungen betroffen sind, leiden unter verhaltenem Konsum und einer reduzierten Wirtschaftstätigkeit. Einmal mehr verspricht die Politik Unterstützung und verlängert die Novemberhilfen – offenbar zu denselben Konditionen.

Foto: Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bei ihrer Regierungserklärung am 26. November 2020 im Deutschen Bundestag (Foto: © Anadolu Agency / GettyImages)

Nach einer achtstündigen Verhandlung konnten sich Bund und Länder am vergangenen Mittwoch auf eine Verlängerung der Beschränkungen bis mindestens 20.12. einigen. Das bedeutet für Gastronomie, Hotellerie sowie die Freizeit- und Kulturwirtschaft eine neuerliche Zwangspause und was danach kommt, bleibt ungewiss.

Bereits Anfang dieser Woche hatte der Bund nach Informationen der dpa angekündigt, bei einer Verlängerung des Teil-Lockdowns zusätzlich zu den 15 Milliarden im November erneut 17 Milliarden an Hilfsgeldern bereitzustellen. Ob diese freilich vollständig ausgezahlt werden und wenn ja gemäß welcher Modalitäten ist derzeit noch nicht klar.

Ausgestaltung der Dezember-Hilfen weiter offen

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ging darauf auch in ihrer Regierungserklärung am heutigen Tage nicht näher ein. "Wir machen das", sagte sie im Hinblick auf eine Verlängerung der Hilfen in den Dezember hinein, "doch auch hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit." Die betroffenen Betriebe würden die Last für die gesamte Gesellschaft tragen, so die Kanzlerin weiter. Sie appellierte daher an alle, die Kontaktbeschränkungen einzuhalten, denn es sei klar, "dass wir diese Art von Hilfen nicht bis Ultimo fortführen können".

Merkel sprach von einer riesigen Verschuldung, die jedoch geboten und notwendig sei, wenngleich immer darüber geredet werden müsse wie die Dinge alle zusammen passten. Bereits gestern veröffentlichte die Bundesregierung auf ihrer Website, dass die von der temporären Schließung betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen eine außerordentliche Wirtschaftshilfe – für November und Dezember – erhalten sollen.

Die Betroffenen könnten eine Unterstützung erhalten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats erfasst, heißt es auf der Seite. Erste Abschlagszahlungen sollen danach noch vor Ende des Monats fließen. Außerdem werde die Überbrückungshilfe bis Juni 2021 verlängert und für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche wesentlich verbessert.

Woher kommt das Geld?

Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus hatte im Vorfeld bereits angedeutet, dass auch die Länder an der Finanzierung beteiligt werden könnten. Er begründet dies damit, dass sie über viele Regelungen im Detail entschieden und damit auch verantwortlich für die wirtschaftlichen Folgen seien.

Derweil mahnt der Hotel- und Gaststättenverband an, dass bislang noch kein Geld aus dem November-Topf geflossen sei, da die Beantragung überhaupt erst seit gestern möglich ist. Die Hauptgeschäftsführerin, Ingrid Hartges, geht zudem nicht von einer Öffnung der Betriebe zwischen Weihnachten und Neujahr aus.

Was im neuen Jahr passiert, ist derzeit offen. Laut Bild-Zeitung äußerte sich Kanzlerin Merkel während der gestrigen Verhandlung dahingehend, dass der Bund "nicht den ganzen Winter" Unternehmen im derzeitigen Umfang unterstützen könne.

Wie sind die Modalitäten?

Soloselbständige erhalten im Rahmen der November- und Dezemberhilfen eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro. Parallel soll das Verfahren der regulären Auszahlung parallel vorbereitet und finalisiert werden, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden könne, so die Regierung. Für die Berechnung zugrunde gelegt wird nach derzeitigem Stand laut Regierung noch der November-Umsatz 2019 beziehungsweise der durchschnittliche Monatsumsatz bei Solo-Selbstständigen.

Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 gestellt werden. Der Antrag muss elektronisch durch sogenannte prüfende Dritte gestellt werden. Eine Ausnahme gilt für Soloselbständige: Sie können bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten einen Direktantrag stellen. Voraussetzung für die Anmeldung ist ein ELSTER-Zertifikat.

Für Restaurants gilt eine Sonderregelung, wenn sie Speisen im Außerhausverkauf anbieten. Hier wird die Umsatzerstattung auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 auf diejenigen Umsätze begrenzt, die dem vollen Mehrwertsteuersatz unterliegen, also die im Restaurant verzehrten Speisen. Umgekehrt gilt aber auch für die jetzt erwirtschafteten Take-away-Umsätze, dass sie bis zu einem Anteil von 25 Prozent nicht auf die Hilfszahlungen angerechnet werden, so dass die Betriebe auf maximal auf 100 Prozent des Umsatzes im Vorjahreszeitraum kommen können.

Autorin:

Alexandra BubaAlexandra Buba ist freie Journalistin und spezialisiert auf die Themen der Steuerberatungsbranche (www.medientext.com). Sie schreibt regelmäßig für die STB Web-Redaktion.

 

(STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 26.11.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.