23.11.2020 | Corona-Pandemie

EU-Wettbewerbsaufsicht genehmigt deutsche Corona-Überbrückungshilfen

Wie die Europäische Kommission mitteilt, hat sie die deutsche Rahmenregelung genehmigt, über die ein Teil der ungedeckten Fixkosten der von der COVID-19-Pandemie betroffenen Unternehmen übernommen werden soll – darunter auch die „Novemberhilfe“ und die „Novemberhilfe plus“.

(Foto: © iStock.com/artJazz)

Für die deutsche Rahmenregelung werden Haushaltsmittel von 30 Milliarden Euro veranschlagt. Damit können Bund und Länder Regelungen zur Unterstützung von Unternehmen auflegen, die zwischen März 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum im Jahr 2019 verzeichnen. Mit den Beihilfen könnten die Unternehmen 70 Prozent (Kleinst- und Kleinunternehmen 90 Prozent) ihrer nicht durch Einnahmen gedeckten Fixkosten bestreiten. Dies sei bis zu 3 Millionen Euro je Unternehmen möglich.

Die Unterstützung aus der Rahmenregelung erfolge in Form direkter Zuschüsse, staatlicher Garantien für Bankdarlehen (über Kreditinstitute und andere Finanzinstitute als Finanzintermediäre) oder vergünstigte öffentliche Darlehen.

Die Rahmenregelung werde Deutschland auch die Gewährung der „Novemberhilfe“ und der „Novemberhilfe plus“ zur Unterstützung der von den im November 2020 verhängten Ausgangsbeschränkungen betroffenen Unternehmen ermöglichen, so die Kommission weiter. Die Unterstützung für den Monat November darf höchstens 75 Prozent des Umsatzes in diesem Monat betragen.

(EU-Kommission / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 23.11.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.