16.11.2020 | Petitionsausschuss

Ehrenamt und Elterngeld

Der Petitionsausschuss setzt sich mittels Empfehlung dafür ein, Entschädigungen für Ehrenamtsaufgaben nicht auf das Elterngeld anzurechnen.

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Aus Sicht des Petitionsausschusses verdient das ehrenamtliche Engagement von Bürger*innen große Anerkennung und muss auch bei der Inanspruchnahme von Elterngeld Berücksichtigung finden. Daher verabschiedete der Ausschuss eine Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition an die Bundesregierung mit dem höchsten Votum zur Berücksichtigung zu überweisen.

Ausgangspunkt war die Eingabe einer Stadt- und Kreisrätin, die durch diese Tätigkeiten weniger Elterngeld erhielt als dies der Fall gewesen wäre, wenn sie lediglich ihren Beruf als Angestellte im öffentlichen Dienst ausgeübt hätte. Um Ehrenämter zu fördern, unterlägen diese aber steuerrechtlich nur dann der Einkommenssteuer, wenn – jedenfalls im Nebenzweck – die Erzielung positiver Einkünfte erstrebt werde, so der Petitionsausschuss in seiner Begründung.

Das BMFSFJ plane derzeit eine weitere Reform des Elterngeldes.

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 16.11.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.