04.11.2020 | Corona-Krise

Deutlicher Rückgang bei Minijobs

DKB

Die Zahl der geringfügig Beschäftigten lag im Juni 2020 um 850.000 (-12 Prozent) niedriger als ein Jahr zuvor. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist im selben Zeitraum um lediglich 0,2 Prozent gesunken. Das zeigt eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). 

Der entscheidende Unterschied: Beschäftige in Minijobs haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Zudem erhalten viele nur einen befristeten oder gar keinen Arbeitsvertrag. Und schließlich sind von den Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vor allem Branchen mit einem hohen Anteil an Minijobs betroffen, beispielsweise das Gastgewerbe oder die Veranstaltungsorganisation. Von denjenigen, die im Jahr 2019 ausschließlich einen Minijob hatten, ist im Frühjahr 2020 fast die Hälfte keiner bezahlten Tätigkeit mehr nachgegangen.

Reform der Minijobs überfällig

„Minijobber*innen verlieren in einer Wirtschaftskrise vergleichsweise schnell ihre Beschäftigung, deshalb trifft sie die derzeitige Situation besonders hart – sie gehören auf jeden Fall zu den Verlierer*innen der coronabedingten Rezession“, sagt Markus Grabka vom DIW. Doch auch unabhängig davon sei eine Reform der Minijobs überfällig. Der Bereich der geringfügigen Beschäftigung sei in den vergangenen Jahren sehr groß geworden, und gleichzeitig habe sich oftmals die Hoffnung, Minijobs könnten eine Brücke in normale sozialversicherungspflichtige Jobs sein, nicht erfüllt.

Umgekehrt üben offenbar immer mehr Menschen einen Minijob als Nebentätigkeit aus. Im Jahr 2019 traf dies auf rund drei Millionen zu, ein Anteil von 39 Prozent an allen Minijobs. Im Jahr 2003 waren es nur 17 Prozent.

Insgesamt ist die Zahl der Minijobber*innen nach den Angaben der DIW-Forscher*innen seit den Arbeitsmarktreformen Anfang des Jahrtausends in den Jahren 2003 bis 2019 um 43 Prozent auf 7,6 Millionen gestiegen.

(DIW / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 04.11.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.