28.10.2020 | Bundestag

Bundesregierung schreibt Studie zum Thema nachrichtenlose Vermögenswerte aus

Die Bundesregierung schreibt derzeit eine Studie zum Thema nachrichtenlose Vermögenswerte aus. Darin sollten eine rechtliche Definition vorgeschlagen und die verfügbaren Mittel belastbar abgeschätzt werden. Außerdem sollten Fragen zur Schaffung eines Melderegisters geklärt werden.

Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/23544) auf eine sogenannte Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Die Abgeordneten beziehen sich auf Schätzungen von zwei bis neun Milliarden Euro, die auf deutschen Bankkonten und Bankdepots lägen, bei denen Finanzinstitute den Kontakt zum Kunden verloren hätten und nicht wiederherstellen konnten. Es handele sich um nachrichtenlose Vermögen bzw. nachrichtenlose Assets. Es komme beispielsweise zu einem nachrichtenlosen Konto, wenn eine Person stirbt, deren Erben aber von der Existenz des Vermögens nichts wissen und die Bank des Verstorbenen nicht die Erben kennen.

Nach Ansicht der Fragestellenden sollten mit diesen Mitteln Start-ups und insbesondere auch soziale Entrepreneure finanziert werden. Die Bundesregierung gibt an, sie habe zum Thema nachrichtenlose Vermögenswerte Gespräche mit dem Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland (SEND) e. V. und der KfW geführt. Außerdem habe sie sich im Kontext der Beratungen durch das Hightech Forum mit dem Thema befasst.

Derzeit schreibe sie eine Studie zum Thema nachrichtenlose Vermögenswerte aus. Aufgabe des Auftragnehmers werde es unter anderem sein, eine rechtliche Definition vorzuschlagen, die Höhe der verfügbaren Mittel belastbar abzuschätzen sowie rechtliche und angrenzende Sachverhaltsfragen zur möglichen Schaffung eines Melderegisters zu klären. Nach Erhalt der Studie will die Bundesregierung über mögliche weitere Schritte entscheiden.

(hib / Bundestag / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 28.10.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.