09.10.2020 | Bundesrat

Missbräuchliche Massen-Abmahnungen sollen sich nicht mehr lohnen

Otto-Schmidt-Verlag

Der Bundesrat billigte am 9. Oktober 2020 das Gesetz gegen missbräuchliches Abmahnwesen. Besonders Selbstständige, KMU und Vereine sollen vor den Folgen unnötiger und wettbewerbsschädlicher Massen-Abmahnungen geschützt werden.

Das Gesetz soll finanzielle Fehlanreize beseitigen: So sind die Kosten für Abmahnungen wegen Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet oder wegen Datenschutzverstößen von Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie vergleichbaren Vereinen künftig nicht mehr erstattungsfähig. Außerdem wird die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schon bei erstmaliger Abmahnung ausgeschlossen.

Sollte sich eine Abmahnung als ungerechtfertigt herausstellen oder nicht die erforderlichen Informationen enthalten, können die Betroffenen vom Abmahnenden die Erstattung ihrer Kosten verlangen. Diese Maßnahmen sollen vor allem Massen-Abmahnungen verhindern, deren primärer Zweck die Einnahme von Gebühren und Vertragsstrafen ist.

Wirtschaftsverbände können Ansprüche nur noch dann geltend machen, wenn sie auf einer Liste als qualifiziert eingetragen sind.

Das Gesetz ergänzt außerdem das Designrecht um eine sogenannte Reparaturklausel für sichtbare formgebundene Autoersatzteile: Diese sind designrechtlich nicht mehr geschützt. Ziel ist es, den Markt bei Ersatzteilen für Reparaturzwecke zu öffnen – und damit den Wettbewerb im Interesse der Verbraucher zu stärken.

(Bundesrat / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 09.10.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.