18.08.2020 | Gesellschaft

Langzeitstudie zum Bedingungslosen Grundeinkommen gestartet

Der gemeinnützige NGO Mein Grundeinkommen und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) haben am 18. August 2020 gemeinsam eine Langzeitstudie zum Bedingungslosen Grundeinkommen gestartet.

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Foto: Micha Bohmeyer - Initiator von Mein Grundeinkommen (Fotograf: Fabian Melber für Mein Grundeinkommen)

Das Pilotprojekt Grundeinkommen wird finanziert von über 140.000 privaten Spender:innen. Geplant ist, 120 Menschen über drei Jahre jeweils 1.200 Euro monatlich auszuzahlen – bedingungslos. Die Teilnehmer:innen werden über diese Zeit hinweg wissenschaftlich begleitet. Nun ist die Bewerbungsphase auf der Webseite des Projektes gestartet, mitmachen können alle Menschen über 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.

Mein Grundeinkommen macht bereits seit sechs Jahren Erfahrungen mit dem Thema. Via Crowdfunding werden Spenden gesammelt und sobald 12.000 Euro zusammen gekommen sind, werden diese als Bedingungsloses Grundeinkommen mit 1.000 Euro im Monat für ein Jahr verlost. Über 650 Menschen gewannen bisher und alle berichten laut den Initiatoren Ähnliches von ihrer Zeit mit dem Grundeinkommen: Niemand werde faul, einige wechselten ihren Job, alle würden gesünder und sozialer leben, mutigere Entscheidungen treffen, sich fortbilden oder Firmen gründen. Die Erfahrung zeige: Grundeinkommen funktioniert – im Kleinen. Jetzt soll wissenschaftlich geklärt werden, was es im Großen kann.

„Diese Studie ist eine Riesenchance, um die uns seit Jahren begleitende theoretische Debatte über das bedingungslose Grundeinkommen in die soziale Wirklichkeit überführen zu können. Bisherige weltweite Experimente sind für die aktuelle Debatte in Deutschland weitgehend unbrauchbar. Mit diesem lang angelegten Pilotprojekt für Deutschland betreten wir wissenschaftliches Neuland“, sagt Jürgen Schupp, Senior Research Fellow des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW Berlin.

Weiterführende Informationen:

(Mein Grundeinkommen / DIW / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 18.08.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.