11.08.2020 | Statistisches Bundesamt

Zahlen zum aktuellen Insolvenzgeschehen veröffentlicht

Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich bislang nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider. Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen seit dem 1. März 2020 ausgesetzt ist. 

Vor diesem Hintergrund haben die deutschen Amtsgerichte im Mai 2020 1.504 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 9,9 Prozent weniger als im Mai 2019. Außerdem meldeten 6.028 übrige Schuldner im Mai 2020 Insolvenz an (20,3 Prozent weniger als im Vorjahresmonat). Darunter waren 4.335 Insolvenzanträge von Verbraucher*innen (-23,4 Prozent) sowie 1.365 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen, die ein Verbraucher- beziehungsweise ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen. 

Dieser sehr große Rückgang der Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern erkläre sich zum einen durch den eingeschränkten Betrieb der zuständigen Insolvenzgerichte während der Corona-Pandemie und einer damit verlängerten Bearbeitungszeit, so Destatis. Zum anderen sei davon auszugehen, dass viele Verbraucher*innen den Zeitpunkt ihres Insolvenzantrages aufgrund der Corona-Pandemie zeitlich nach hinten verschoben haben.

Juli 2020: Trend hält an

Auch für den Juli 2020 zeigen die vorläufigen Angaben zu den eröffneten Regelinsolvenzen in Deutschland wie bereits in den vorangegangenen Monaten eine deutliche Abnahme an Verfahren. Im Vergleich zum Juli 2019, dem Monat mit den meisten Regelinsolvenzen im Jahr 2019, sank die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren um 29,1 Prozent.

Diese vorläufigen Angaben veröffentlicht das Statistische Bundesamt seit dem Berichtsmonat März 2020.

(Destatis / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 11.08.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.