11.08.2020 | Unternehmensinsolvenzen

Insolvenzverwalter fordern Korrektur einer Fehlentwicklung

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Das Statistische Bundesamt prognostiziert aktuell einen drastischen Rückgang der eröffneten Unternehmensinsolvenzen. Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) weist darauf hin, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht auch bei Unternehmen, die nicht pandemiebedingt in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind, zu weniger Insolvenzen führe und fordert eine Korrektur.

Mit Pressemitteilung vom 10. August 2020 hat das Statistische Bundesamt die aktuellen Insolvenzzahlen für den Monat Mai 2020 und eine Prognose für Juli 2020 veröffentlicht. Demnach haben die deutschen Insolvenzgerichte im Mai 9,9 Prozent weniger eröffnete Unternehmensinsolvenzverfahren als im Vorjahreszeitraum verzeichnet. Der rückläufige Trend soll sich nach Einschätzung des Statistischen Bundesamtes im Juli 2020 noch deutlich verstärken. Es wird dann voraussichtlich 29,1 Prozent weniger eröffnete Unternehmensinsolvenzverfahren geben.

Die Bundesjustizministerin hat demgegenüber am vergangenen Freitag eine Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis zum 31.03.2021 vorgeschlagen. Hierüber berichtete tagesschau.de am 8. August 2020. Etwas anderes soll demnach nur dann gelten, wenn die Unternehmen bereits zahlungsunfähig sind. 

Die aktuelle Prognose zeige, so der VID, dass der Gesetzgeber in seinem Bemühen um die Vermeidung einer Insolvenzwelle zu weit gegangen sei. Setze sich der Trend noch weiter fort, so werde der Niedrigstwert aus dem Vorjahr trotz der größten Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit sehr deutlich unterschritten.

„Der deutliche Rückgang der eröffneten Unternehmensinsolvenzen zeigt, dass auch Unternehmen durch die Aussetzung der gesetzlichen Regelungen geschützt werden, die nicht pandemiebedingt in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Diese Fehlentwicklung muss vor allem im Interesse der Gläubiger, und zu diesen gehören auch die Arbeitnehmer der betroffenen Unternehmen, korrigiert werden. Die von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene nur schrittweise Rückkehr zur Insolvenzantragspflicht ist daher nicht der richtige Weg.“ sagt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und VID-Vorsitzender.

(STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 11.08.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.