06.08.2020 | Sozialgericht Stuttgart

Zur Beurteilung der Selbstständigkeit einer Steuerberaterin

In einem Verfahren vor dem Sozialgericht (SG) Stuttgart war der sozialversicherungsrechtliche Status einer Steuerberaterin bei einer Steuerkanzlei streitig.

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Die allgemeinen Abgrenzungsmaßstäbe gelten auch für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Tätigkeit als Steuerberater*in. (Foto: © iStock.com/andrei_r)

Die Kammer kam in ihrem Urteil vom 16.01.2020 (S 24 BA 6242/18) zu dem Ergebnis, dass die Klägerin selbstständig tätig war. Ein Weisungsrecht der Kanzlei gegenüber der Klägerin war nach dem zugrundeliegenden „Beratervertrag“ ausgeschlossen; eine einseitige Zuweisung von Mandanten erfolgte nicht. Die Klägerin war bei Übernahme eines Auftrags die direkte Ansprechpartnerin der Mandanten und bearbeitete den Fall bis zum Erstellen der Steuererklärung eigenverantwortlich und ohne zeitliche Vorgabe.

In den Betrieb der Beigeladenen war sie außerdem nicht eingegliedert, sondern hielt sich in deren Kanzlei allenfalls zur Abholung oder Abgabe von Aufträgen auf. Die Arbeit erledigte sie zumeist in ihrem mit EDV, Rechenmaschine, Fachliteratur und Telefon ausgestatteten eigenen Büro. Da die Klägerin ausschließlich mit 60 Prozent am erzielten Umsatz beteiligt wurde, war auch die Vergütung nicht arbeitnehmertypisch, sondern beinhaltete sowohl das Risiko der Klägerin, einen Vergütungsausfall zu erleiden, als auch die Chance, durch effizientes und schnelles Arbeiten sowie Annahme vieler Aufträge die Vergütung zu maximieren.

(SG Stuttgart / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 06.08.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.