06.07.2020 | Bundestag/Antrag

Corona und Erbschaftsteuerrecht

Teletax

Die FDP-Fraktion hat in einem Antrag im Bundestag auf Probleme im Erbschaftsteuerrecht hingewiesen, in dem bisher einige Folgen der Corona-Pandemie nicht berücksichtigt worden seien. Dabei geht es um das potenzielle Scheitern von Unternehmensnachfolgen aufgrund der Pandemie.

Die Übergabe eines Unternehmens an die nachfolgende Generation werde bislang dann steuerlich begünstigt, wenn bei der Unternehmensnachfolge Arbeitsplätze gesichert, die Stabilität des Unternehmens gewährleistet und somit der Wirtschaftsstandort als Ganzes gestärkt werde.

Auswirkungen auf die Lohnsummenklausel

Viele Unternehmen müssten aber infolge der Corona-Pandemie wegen einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage auf das Instrument der Kurzarbeit zurückgreifen. In diesen Fällen sei es fraglich, welche Auswirkungen der Rückgriff auf das Kurzarbeitergeld oder wegen Corona erfolgte Personalfreistellungen auf die sogenannte Lohnsummenklausel der Erbschaftsteuer haben würden.

Die Unklarheiten könnten dazu führen, so die Abgeordneten, dass zentrale Bedingungen für mitunter seit Jahren vorbereitete steuerbegünstigte Unternehmensnachfolgen nicht mehr erfüllt werden könnten. Die FDP-Fraktion fordert, dass die notwendigen rechtlichen Änderungen zur Sicherung von Unternehmensnachfolgen vorgenommen werden.

Download der Anfrage:

Drucksache 19/20579 vom 30.06.2020

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 06.07.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.