24.06.2020 | VG Koblenz

Beamte müssen Bezügemitteilungen gründlich prüfen

Beamte trifft eine besondere Pflicht, die Höhe der ihnen ausgezahlten Bezüge zu überprüfen. Andernfalls müssen zu viel geleistete Bezüge regelmäßig dem Dienstherrn zurückgezahlt werden. Dies entschied jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz.

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Eine Lehrerin hatte nach der Einweisung in eine Planstelle neben ihrer Besoldung eine Stellenzulage in Höhe von 51,13 Euro erhalten. Nach einem Wechsel zahlte der Dienstgeber die Stellenzulage irrtümlich weiter. Als der Fehler auffiel, forderte er die überzahlten Dienstbezüge in Höhe von fast 4.000 Euro von der Lehrerin zurück.

Das lehnte diese mit der Begründung an, dass sie kein Verschulden an der Überzahlung treffe, da sie weder Kenntnisse im Bereich des Besoldungsrechts habe noch ihr die Definition einer Stellenzulage bekannt sei. Vielmehr treffe den Dienstgeber ein Organisationsverschulden, weil er in der von ihm eingesetzten Software keine Plausibilitätsprüfung vorgesehen habe.

Das sahen die Richter am Verwaltungsgericht anders und wiesen ihre Klage mit Urteil vom 9. Juni 2020 (Az. 5 K 137/20.KO) ab. Es gehöre zu den Sorgfaltspflichten eines Beamten, die Bezügemitteilungen bei besoldungsrelevanten Änderungen im dienstlichen oder persönlichen Bereich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und auf Überzahlungen zu achten, so die Begründung. Diese Pflicht habe die Lehrerin verletzt. Bei einer Überprüfung der Bezügemitteilung hätte ihr ohne Weiteres auffallen müssen, dass ihr die ausgezahlte Stellenzulage nicht mehr zustehe.

(VG Koblenz / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 24.06.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.