18.05.2020 | Umfrage

ITK-Branche beurteilt DSGVO negativ

Die Unternehmen der deutschen Informationswirtschaft sind häufig unzufrieden mit der im Mai 2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das geht aus einer Umfrage des ZEW Mannheim hervor.

In jedem zweiten Unternehmen überwiegen nach der zweijährigen Laufzeit die negativen Aspekte der Neuregelungen zum Schutz personenbezogener Daten. Nur für knapp fünf Prozent der Unternehmen überwiegen die positiven Aspekte der DSGVO. Besonders häufig hat die Einführung der DSGVO die Geschäftsprozesse der Unternehmen verkompliziert und zu einem hohen Arbeitsaufwand zur Umsetzung der neuen Vorgaben geführt. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle repräsentative Umfrage unter rund 600 Unternehmen der Informationswirtschaft, die das ZEW Mannheim im März 2020 durchgeführt hat.

DKB

Keine Wettbewerbsvorteile

In etwa 60 Prozent der Unternehmen haben sich die Geschäftsprozesse durch die Einführung der DSGVO verkompliziert, berichten die Experten des ZEW. Bei der Umsetzung der neuen Regeln mussten mitunter umfassende Veränderungen der Informationspflichten und der Betroffenenrechte beachtet sowie neue Konzepte wie Privacy-by-Design und Privacy-by-Default umgesetzt werden. Diese notwendigen Anpassungen hätten in mehr als zwei Dritteln der Unternehmen zu einem hohen Arbeitsaufwand geführt. Mehr als die Hälfte der Unternehmen berichte zudem von zusätzlichen Kosten für Mitarbeiterschulungen und einem gestiegenen Bedarf an externer Beratung durch die Einführung der DSGVO.

Trotz der weitreichenden Neuregelungen und dem steigenden Bewusstsein für die Bedeutung von Datenschutz, rechnen dagegen nur etwa zwölf Prozent der Unternehmen mit einem Vertrauenszuwachs der Kunden durch die Einführung der DSGVO. Noch weniger verbreitet ist die Überzeugung, dass die Regelung zu einem Wettbewerbsvorteil für EU-Unternehmen auf internationalen Märkten geführt hat.

(ZEW / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 18.05.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.