12.05.2020 | Europäische Kommission

Corona-Pandemie: Kommission schlägt Verschiebung von Besteuerungsregeln vor

Die Europäische Kommission hat beschlossen, das Inkrafttreten von zwei EU-Maßnahmen im Bereich der Besteuerung zu verschieben. Damit reagiert sie auf die Schwierigkeiten, mit denen Unternehmen und Mitgliedstaaten derzeit aufgrund der Corona-Krise konfrontiert sind.

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(Foto: © iStock.com/artJazz)

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, das Inkrafttreten des Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Handel um sechs Monate zu verschieben.

Diese Regeln sollen ab dem 1. Juli 2021 statt ab dem 1. Januar 2021 gelten, damit die Mitgliedstaaten und Unternehmen mehr Zeit haben, sich auf die neuen Regeln vorzubereiten.

Austausch zu Finanzkonten und Steuerplanungsregelungen

Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten drei zusätzliche Monate Zeit bekommen, um Informationen über Finanzkonten auszutauschen, deren Begünstigte in einem anderen Mitgliedstaat steuerlich ansässig sind. Ebenso sollen die Mitgliedstaaten drei zusätzliche Monate Zeit erhalten, um Informationen über bestimmte grenzüberschreitende Steuerplanungsregelungen auszutauschen.

Sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat seien über diese Vorschläge informiert. Sie zähle darauf, dass beide Institutionen diese Vorschläge so bald wie möglich verabschieden würden, um allen Beteiligten Rechtssicherheit zu geben, so die Kommission.

(EU-Kommission / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 12.05.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.