08.05.2020 | Klage

Frauen stets an zweiter Stelle? Diskriminierende Steuerformulare vor Gericht

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Trotz Corona verhandelt das Finanzgericht Köln am 20.5.2020 einen Fall, bei dem es um die Frage geht, ob die Finanzverwaltung berechtigt ist, Ehefrauen im Besteuerungsverfahren – allein wegen des Geschlechts – an zweiter Stelle zu führen.

Susanne Christ, Rechtsanwältin/Fachanwältin für Steuerrecht
Foto: Susanne Christ, Rechtsanwältin/Fachanwältin für Steuerrecht

Die Klägerin Susanne Christ, selbst Fachanwältin für Steuerrecht mit Steuerkanzlei in Köln, hat Klage gegen den Einkommensteuerbescheid 2013 eingelegt, weil sie sich in ihrem Recht auf Gleichbehandlung verletzt sieht, denn die Finanzverwaltung führt sie ausschließlich wegen ihres Geschlechtes an zweiter Stelle. „Ehefrauen werden so gezwungen, mehrere Steuernummern zu nutzen, die verwechselt werden können und sie riskieren, dass ihre Steuerzahlungen dem Ehemann zugerechnet werden“, erläutert die Steuerrechtlerin. „Dadurch sind die Ehefrauen finanziell benachteiligt.“

Diskriminierungsfreie Kriterien gefordert

Zudem verletze der Fiskus durch die Reihenfolge die Ehefrauen in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Das sieht die Finanzverwaltung anders, die für sich beansprucht, die Reihenfolge durch das Geschlecht bestimmen zu dürfen. „Das ist aber verfassungsrechtlich nicht erlaubt“, sagt die Klägerin. „Die Verwaltung verstößt damit gegen die Artikel 2 und Artikel 3 des Grundgesetzes.“ Wenn der Fiskus die Reihenfolge regeln wolle, müsse er diskriminierungsfreie Kriterien heranziehen.

Umstellung jahrzehntelang versäumt

Die Finanzverwaltung streitet eine Diskriminierung ab und behauptet, die Umstellung sei aufwendig. „Tatsächlich wurde die Umstellung jahrzehntelang versäumt, etwa bei Einführung der Digitalisierung“, hält die Fachanwältin dagegen. Ebenso wie bei der Einbeziehung gleichgeschlechtlicher Eheleute in den Splittingtarif, bei denen sich die Reihenfolge nach dem Alphabet richtet. „Analog dazu hätte auch bei heterosexuellen Eheleuten die alphabetische Reihenfolge angeordnet werden können.“ Stattdessen, so die Anwältin, müssten Frauen auch nach 70 Jahren Grundgesetz immer noch hinter ihren Ehemännern in der zweiten Reihe Platz nehmen.

Übrigens: Das Finanzgericht hat diese Klage in die Liste der interessanten Verfahren aufgenommen.

Weiterführende Informationen:

(STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 08.05.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.