23.04.2020 | BMF-Schreiben

Verlängerung der Erklärungsfrist für Lohnsteueranmeldungen

Otto-Schmidt-Verlag

Viele Arbeitgeber sind durch das Coronavirus daran gehindert, die monatlichen oder vierteljährlichen Lohnsteuer-Anmeldungen fristgerecht abzugeben. Ein aktuelles BMF-Schreiben schafft Abhilfe.

Arbeitgebern können die Fristen zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag verlängert werden, soweit sie selbst oder der/die mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung Beauftragte nachweislich unverschuldet daran gehindert sind, die Lohnsteuer-Anmeldungen pünktlich zu übermitteln.

Die Fristverlängerung darf maximal 2 Monate betragen.

Das BMF-Schreiben vom 23.04.2020 steht auf der Website des Bundesfinanzministeriums zum Download zur Verfügung.

(BMF / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 23.04.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.