14.04.2020 | BMF-Schreiben

Corona-Krise: Steuerliche Behandlung von Spenden und Unterstützungsmaßnahmen

Otto-Schmidt-Verlag

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat Regelungen zur Förderung und Unterstützung des gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe der von der Corona-Krise Betroffenen veröffentlicht.

Die Regelungen gelten für eine Reihe an Unterstützungsmaßnahmen, die vom 1. März 2020 bis längstens zum 31. Dezember 2020 durchgeführt werden, insbesondere

  • Spenden: vereinfachter Zuwendungsnachweis
  • Spendenaktionen von steuerbegünstigten Körperschaften
  • Weitere Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften 
  • Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
  • Arbeitslohnspenden

Hierzu ausführlich:

BMF-Schreiben vom 9. April 2020 (IV C 4 -S 2223/19/10003)

Aktualisierung am 26.05.2020: Das BMF-Schreiben vom 9. April 2020 wird mit BMF-Schreiben vom 26. Mai 2020 ergänzt.

(BMF / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 14.04.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.