14.04.2020 | BMF-Schreiben
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat Regelungen zur Förderung und Unterstützung des gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe der von der Corona-Krise Betroffenen veröffentlicht.
Die Regelungen gelten für eine Reihe an Unterstützungsmaßnahmen, die vom 1. März 2020 bis längstens zum 31. Dezember 2020 durchgeführt werden, insbesondere
Hierzu ausführlich:
BMF-Schreiben vom 9. April 2020 (IV C 4 -S 2223/19/10003)
Aktualisierung am 26.05.2020: Das BMF-Schreiben vom 9. April 2020 wird mit BMF-Schreiben vom 26. Mai 2020 ergänzt.
(BMF / STB Web)
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 14.04.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.