17.03.2020 | Europäische Kommission

EU lockert Regeln für Staatshilfen in der Coronakrise

DKB

Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten einen temporären Beihilferahmen zwecks Unterstützung der Wirtschaft in der Coronakrise übermittelt.

„Die EU-Beihilferegeln stellen den Mitgliedstaaten einen Werkzeugkasten zur Verfügung, um schnell und wirksam zu handeln – ohne die Einheit zu untergraben, die Europa gerade in einer Krise braucht“, sagte Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager.

Der neue Rahmen ermöglicht es den Mitgliedstaaten unter anderem, Unternehmen Zuschüsse oder Erleichterungen (z. B. bei Steuern) von 500.000 Euro zu gewähren und Kredite durch staatliche Garantien abzusichern. Die gelockerten Regeln sollen in den kommenden Tagen greifen.

Bereits am 13.03.2020 hatte die Kommission in einer Mitteilung aufgelistet, welche Staatshilfen schon jetzt ohne Probleme mit der EU-Wettbewerbsaufsicht möglich sind. Gestützt auf die Erfahrungen aus der Finanzkrise in den Jahren 2007 bis 2009 werde der temporäre Rahmen, der nun rasch mit den Mitgliedstaaten konsultiert werde, weitere Hilfen kurzfristig ermöglichen. Zum Beispiel könnten Fluggesellschaften kurzfristige Unterstützung erhalten, auch wenn sie in der Vergangenheit bereits strenge Auflagen für Staatshilfen bekommen hätten.

(Europ. Kommission / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 17.03.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.