23.01.2020 | Gesetzentwurf beschlossen

Europäische Staatsanwaltschaft soll Mehrwertsteuerbetrug verfolgen

Eine Europäische Staatsanwaltschaft soll ab Ende 2020 Mehrwertsteuerbetrug und Missbrauch von EU-Mitteln verfolgen. Das Bundeskabinett hat am 22. Januar 2019 einen Gesetzentwurf für entsprechende Änderungen im deutschen Recht beschlossen.

Die Europäische Staatsanwaltschaft soll als erste unabhängige und de-zentrale Staatsanwaltschaft der Europäischen Union Straftaten gegen den EU-Haushalt wie beispielsweise Subventionsbetrug, Korruption und grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug verfolgen und vor Gericht bringen.

Die frühere Leiterin der rumänischen Antikorruptionsbehörde Laura Codruta Kövesi wird die erste Europäische Generalstaatsanwältin. Die Europäische Staatsanwaltschaft wird ihren Sitz in Luxemburg haben.

In den von der Europäischen Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahren finden ergänzend die diesbezüglichen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten Anwendung. Daher bedarf es ergänzender Regelungen im deutschen Recht. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, dass die Strafvorschriften zum Schutz von Privatgeheimnissen und von Dienstgeheimnissen zukünftig auch auf alle Europäischen Amtsträger anwendbar sind.

"Wir schaffen eine gemeinsame Strafverfolgungsbehörde der EU, die schnell und effektiv über Ländergrenzen hinweg ermitteln kann. Das Know-How der Ermittler aus 22 Mitgliedstaaten führen wir zusammen." so Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.

(BMJV / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 23.01.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.