22.01.2020 | Apotheken

Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel von Zuzahlung befreit

DKB

Trotz Einsparungen mit Rabattverträgen in Milliardenhöhe befreien Krankenkassen ihre Versicherten nur bei einem von fünf Rabattarzneimitteln von der Zuzahlung. Das zeigen aktuelle Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) zum Jahresbeginn.

Jede einzelne gesetzliche Krankenkasse kann auf die gesetzliche Zuzahlung zwischen fünf und zehn Euro zur Hälfte oder in Gänze verzichten, wenn sie einen entsprechenden Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Hersteller abgeschlossen hat. Die Apotheke ist grundsätzlich verpflichtet, das ärztlich verordnete Arzneimittel gegen das Rabattarzneimittel der Kasse des Versicherten auszutauschen.

2018 hatten die gesetzlichen Krankenkassen nach Angaben des DAV bereits 4,5 Mrd. Euro durch Rabattverträge mit pharmazeutischen Herstellern eingespart – im abgelaufenen Jahr 2019 vermutlich noch mehr; dennoch sind den DAV-Berechnungen zufolge seit 1. Januar 2020 nur 4.989 von 23.564 Rabattarzneimitteln (21,2 Prozent) von der gesetzlichen Zuzahlung komplett oder hälftig befreit. 

„Einerseits sammeln die Kassen immer mehr Rabatte von den Herstellern ein und muten ihren Versicherten damit regelmäßig Präparatewechsel zu. Trotzdem müssen die Patienten auch weiterhin meistens ihre fünf bis zehn Euro zuzahlen. Die Krankenkassen sollten häufiger die Zuzahlungen erlassen. Das würde die Akzeptanz für ständig wechselnde Präparate und somit auch die Therapietreue der Patienten verbessern.“ sagt Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter des DAV.

(DAV / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 22.01.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.