21.06.2007 |
Deutsche Rentenversicherung prüft künftig die Künstlersozialabgabe bei den Arbeitgebern
Wie die Deutsche Rentenversicherung aktuell mitteilte,
übernimmt sie künftig die Prüfung der Künstlersozialabgabe bei den
Arbeitgebern. Bisher wurde diese Aufgabe von der Künstlersozialkasse
wahrgenommen.
Grundlage für die Aufgabenerweiterung
der Deutschen Rentenversicherung sind Änderungen im
Künstlersozialversicherungsgesetz. Deren Ziel ist eine möglichst
vollständige Erfassung und Überprüfung aller abgabepflichtigen
Unternehmen im Bereich der Künstlersozialversicherung. Durch die
Neuregelungen soll eine höhere Abgabegerechtigkeit erreicht werden. Die
Neuregelung ist am 15. Juni 2007 in Kraft getreten.
Die rund
3.600 Mitarbeiter des Betriebsprüfdienstes der Deutschen
Rentenversicherung prüfen bereits heute die ordnungsgemäße Zahlung der
Sozialversicherungsbeiträge durch die Arbeitgeber. Diese Prüfung
erfolgt in einem vierjährigen Turnus. Die Deutsche Rentenversicherung
prüft nun zusätzlich, ob und in welcher Höhe Abgabepflicht nach dem
Künstlersozialversicherungsgesetz besteht.
Die Deutsche
Rentenversicherung wird neben der Betriebsprüfung vor Ort Arbeitgeber
ab Mitte des Jahres in einer Anschreibeaktion auf die Anmelde- und
Beitragspflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetzes
ansprechen.
Die Künstlersozialkasse bleibt weiterhin zuständig
für die Prüfung der Künstlersozialabgabe bei Unternehmern ohne
Beschäftigte und bei Ausgleichsvereinigungen. Sie behält auch ihre
Funktion als Einzugsstelle für die Künstlersozialabgabe. Sämtliche
Zahlungen sind daher weiterhin ausschließlich an die
Künstlersozialkasse zu leisten. Die Künstlersozialabgabe beträgt
zurzeit 5,1 Prozent der an selbstständige Künstler und Publizisten
gezahlten Entgelte.
Weitere Informationen zur Abgabepflicht nach
dem Künstlersozialversicherungsgesetz finden Sie im Internet unter
Internetangebot der Künstlersozialkasse und unter
www.deutsche-rentenversicherung.de.
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