28.11.2019 | EU-Kommission

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in Steuerfragen

DKB

Die EU-Kommission forderte Deutschland am 27. November 2019 auf, seine Vorschriften zur Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus bestimmten Immobiliengeschäften zu ändern.

Der Grund dafür ist, dass das deutsche Steuerrecht inländische und ausländische Unternehmen ohne gewerbliche Tätigkeit in Deutschland bei bestimmten Immobiliengeschäften im Hinblick auf die Gewinnbesteuerung unterschiedlich behandelt.

Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus bestimmten Immobiliengeschäften

Das deutsche Einkommensteuergesetz gewähre nur dann einen Steueraufschub für die Reinvestition von Veräußerungsgewinnen, so die EU-Kommission, wenn das Grundeigentum mindestens sechs Jahre lang ununterbrochen der Betriebsstätte eines inländischen Unternehmens zuzuordnen war. Bei nach deutschem Recht gegründeten Kapitalgesellschaften ohne gewerbliche Tätigkeit in Deutschland werde davon ausgegangen, dass sie eine solche Betriebsstätte unterhalten, bei gebietsfremden Gesellschaften dagegen in der Regel nicht. Dies führe zu einer unerlaubten Einschränkung des in Artikel 63 AEUV verankerten freien Kapitalverkehrs.

Kommt Deutschland der Aufforderung nicht binnen zwei Monaten nach, kann die Kommission den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union verweisen.

Umsetzung des Verfahrens zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten

Außerdem soll Deutschland neben Zypern, Tschechien, Griechenland, Italien, Luxemburg und Spanien die nationalen Maßnahmen zur Umsetzung des Verfahrens zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union mitteilen. Diese Mitteilung hätte bis zum 30. Juni 2019 erfolgen sollen.

Auch hier kann die Kommission beschließen, den Gerichtshof der Europäischen Union mit den Fällen zu befassen, wenn die genannten Mitgliedstaaten nicht binnen zwei Monaten reagieren.

Eine weitere an Deutschland gerichtete Aufforderung betrifft Umweltverträglichkeitsprüfungen: Deutschand muss dafür sorgen, dass die Umweltauswirkungen bestimmter Projekte angemessen bewertet werden.

Weitere Informationen:

Vertragsverletzungsverfahren im November: wichtigste Beschlüsse

(EU-Kommission / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 28.11.2019, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.