07.11.2019 | Forschung

Steuervergünstigungen von 1,8 Milliarden Euro könnten wegfallen

Otto-Schmidt-Verlag

Steuervergünstigungen in Milliardenhöhe sind nicht wirksam und könnten abgeschafft werden. Zu diesem Schluss kommt eine Studie von FiFo Köln, ZEW Mannheim, ifo Institut und Fraunhofer FIT.

Die vier Forschungsinstitute haben für das Bundesfinanzministerium insgesamt 33 staatliche Steuervergünstigungen im Umfang von mit 7,4 Milliarden Euro bewertet. Nur sechs Maßnahmen mit zusammen 2,7 Milliarden Euro bekommen ein „Gut“, die Mehrheit hingegen schneidet nur mittelmäßig ab. „Immerhin zehn Maßnahmen von zusammen 1,8 Milliarden Euro pro Jahr sind so schwach, dass sie dringend angepasst oder gleich abgeschafft werden sollten“, sagt der Leiter der Evaluierung, FiFo-Chef Michael Thöne.

Wirksamkeit, Relevanz, Nachhaltigkeit und Transparenz

Dazu zählen hauptsächlich Ermäßigungen und Befreiungen bei Energie- und Stromsteuer. „Aber Licht und Schatten liegen dicht beieinander. Gerade bei diesen Abgaben haben wir auch große Vergünstigungen, die weiterhin unverzichtbar sind“, fügt Thöne hinzu. Die Untersuchungen zu Wirksamkeit, Relevanz, Nachhaltigkeit und Transparenz der 33 sehr unterschiedlichen Vergünstigungsregeln in der Einkommen- und Kfz-Steuer sowie in Energie- und Stromsteuer zeigen, wie entscheidend regelmäßige Evaluierungen für eine Politik sind, die mehr und mehr evidenzbasiert und ergebnisorientiert arbeiten will.

„Bei den Steuervergünstigungen im Bereich der Einkommensteuer für die Gewerbliche Wirtschaft stehen die Ziele und Wirkungen der einzelnen Instrumente leider nur selten im Einklang“, sagt Florian Neumeier vom ifo Institut. „Die meisten der gewährten Vergünstigungen verfehlen ihre Absicht oder führen gar zu Mitnahmeeffekten.“

Ergebnisüberblick, Evaluationsschema, Methoden

Die genannten Beispiele bieten nur einen Ausschnitt. Die vielfältigen Ziele der evaluierten Vergünstigungen liegen vor allem in den Bereichen Klimaschutz, internationale Wettbewerbsfähigkeit, Wohnungsbau, Kultur- und Denkmalschutz, Vermögensteilhabe und Mitarbeiterkapitalbeteiligung, Förderung des öffentlichen Verkehrs, der Landwirtschaft und des Schiffsverkehrs.

Download des Ergebnisüberblicks (PDF)

(ifo / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 07.11.2019, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.