21.10.2019 | Mittelstand

ERP-Sondervermögen: Finanzierungsförderung für den Mittelstand

Otto-Schmidt-Verlag

Der Deutsche Bundestag hat am 17. Oktober das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2020 verabschiedet: Kleine und mittlere Unternehmen können 2020 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 7,9 Milliarden Euro erhalten.

ERP steht für European Recovery Program. Die Förderkreditprogramme aus dem ERP-Sondervermögen zeichnen sich neben der Zinsverbilligung durch günstige Konditionen wie tilgungsfreie Anlaufjahre und lange Laufzeiten aus.

Die Förderschwerpunkte liegen in den Bereichen Innovations- und Digitalisierungsförderung, Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung sowie dem Aufbau und der Modernisierung bestehender Unternehmen in strukturschwachen Regionen.

Das ERP-Sondervermögen fördert seit 70 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus Mitteln des Marschallplans und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwaltet. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind.

(BMWi / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 21.10.2019, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.