07.10.2019 | Klimaschutz

Pendlerpauschale: 6,7 Millionen pendeln mehr als 20 Kilometer zur Arbeit

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat auf Basis der Daten aus den Steuererklärungen 2015 berechnet, wie viele Pendler mehr als 20 Kilometer auf dem Weg zur Arbeit zurücklegen.

DKB
Und täglich grüßt das Murmeltier: PendlerInnen mit dem Auto im Stau (Foto: © Kara - Fotolia.com)

In den von der Bundesregierung verabschiedeten Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030 ist ein Vorschlag enthalten, PendlerInnen mit langen Arbeitswegen durch eine Anhebung der Pendlerpauschale von 30 auf 35 Cent ab dem 21sten Kilometer zu entlasten. Umweltverbände kritisieren dies. Die Deutsche Umwelthilfe etwa bezeichnete es in ihrer Reaktion auf die Gesetzespläne als den „Gipfel der Absurdität“, die „ohnehin geringen Kostensteigerungen durch die Anhebung der Pendlerpauschale“ auszugleichen.  

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts fuhren im Jahr 2015 rund 6,7 Millionen Einkommensteuerpflichtige Arbeitswege von mehr als 20 Kilometern. Davon gaben 5,8 Millionen (86 Prozent) in der Steuererklärung an, für mindestens einen Teil der Strecke das Auto zu nutzen.

Tatsächliche Zahl der Pendler noch höher

Die tatsächliche Zahl der PendlerInnen, die mehr als 20 Kilometer zur Arbeit zurücklegten, sei sogar noch höher gewesen. Denn steuerlich zusammenveranlagte Ehepaare und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften würden als ein Steuerpflichtiger gezählt. Es könne aber vorkommen, dass beide Partner jeweils mehr als 20 Kilometer zur Arbeit fahren. Die 6,7 Millionen Steuerpflichtigen legten im Jahr 2015 nach eigenen Angaben insgesamt rund 26,8 Milliarden Kilometer über der 20 Kilometergrenze zurück.

Die Berechnung basiert auf der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2015. Diese Statistik ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 07.10.2019, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.