26.09.2019 | Gesetzgebung

Finanzausschuss: Nachzahlungszinssatz wird nicht gesenkt

Der Zinssatz auf Steuernachforderungen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr wird nicht gesenkt. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags wies am 25. September 2019 einen entsprechenden Antrag zurück.

Nach dem Antrag der FDP-Fraktion (Drucksache 19/10158) sollte der Zinssatz nur noch ein Zwölftel des Basis-Zinssatzes im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), mindestens aber 0,1 Prozent, betragen. Für den Antrag stimmten die Fraktionen von FDP und AfD. Alle anderen Fraktionen lehnten den Antrag ab.

Die FDP-Fraktion wies in Ihrem Antrag auch auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25. April 2018 (Az. IX B 21/18) hin, der schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel bezüglich der Nachzahlungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent für jeden vollen Monat geäußert hatte.

Bundesregierung teilt BFH-Kritik nicht

Für die Bundesregierung orientiert sich der Nachzahlungszinssatz nicht an den Marktzinsen, sondern an den Sätzen für Verzugs- und Überziehungszinsen. Die vom Bundesfinanzhof geäußerte Kritik werde nicht geteilt, erklärte die Regierung in der Sitzung. Die CDU/CSU-Fraktion empfahl, ein ausstehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Nachzahlungszinssätzen abzuwarten. In diese Richtung argumentierte auch die SPD-Fraktion, die zusätzlich darauf hinwies, dass der Nachzahlungszinssatz in den ersten 15 Monaten gar nicht erhoben werde und im übrigen auch auf Rückzahlungen von den Finanzämtern Anwendung finde.

Hierüber informierte der Pressedienst des Deutschen Bundestags (hib).

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 26.09.2019, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.