24.09.2019 | Gesetzgebung

Bundesrat will ehrenamtliche Einsatzkräfte besser absichern

DKB

Der Bundesrat fordert, ehrenamtliche Einsatzkräfte sowie ihre Hinterbliebenen im Brand- und Katastrophenschutz besser abzusichern.

Mit der am 20. September 2019 gefassten Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Versicherungsschutz bei Todesfällen so zu erweitern, dass nicht verheiratete Hinterbliebene freiwilliger Helfer Eheleuten gleichgestellt werden.

Versicherungsschutz auch für Hinterbliebene

Nach derzeitiger Rechtslage haben nicht-eheliche Hinterbliebene bei tödlichen Unfällen ehrenamtlicher Einsatzkräfte keinen Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies müsse geändert werden, fordern die Länder.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

(Bundesrat / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 24.09.2019, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.